Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Bebauungsplan S Nr. 2 "Südost", 11. Änderung als Satzung beschlossen
Inhalt der Planänderung ist neben zulässiger Einzel- und Doppelhausbebauung künftig auch die Zulässigkeit von Hausgruppen im Plangebiet. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans S Nr. 2 "Südost" bleiben von der 11. Änderung unberührt.
Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. angewendet.
Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wurde gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.
Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Ver-fahren ausgeschlossen.
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan S Nr. 2 "Südost", 11. Änderung am 11.01.2022 in Kraft getreten.
Bebauungsplan
Bebauungsplan S Nr. 2 „Südost“, 11. Änderung
Ansprechpartner
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