Präqualifizierung von Bauunternehmen

Will sich ein Bauunternehmen um Aufträge für Bauleistungen eines öffentlichen Auftraggebers bewerben, muss es dafür geeignet sein. Nach den Bestimmungen der VOB/A für Bauleistungen ist die Beibringung einer Fülle von Eignungsnachweisen und Dokumenten erforderlich, welche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens belegen. Bei jeder konkreten Bewerbung bzw. bei jedem konkreten Angebot ist dies erforderlich. Das bedeutet einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand sowohl für den Bieter als auch für den Auftraggeber.

Seit 2006 können Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in einem bundesweit einheitlichen Präqualifikationssystem die Prüfung der Eignungsnachweise durch akkreditierte Präqualifikationsstellen vornehmen lassen. Die präqualifizierten Unternehmen werden vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. aktuell auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite geführt und öffentliche Auftraggeber erhalten im Zuge der Abwicklung von Vergabeverfahren Zugang zu den standardisiert geführten Eignungsnachweisen der Bauunternehmen. Die Erbringung von Eignungsnachweisen mittels Präqualifikation durch eine PQ-Stelle ist in § 8 VOB/A 2006 geregelt. Öffentliche Auftraggeber erkennen diesen Nachweis an.

Die Präqualifikation bietet sowohl für die Bieter als auch für die Vergabestellen eine Reihe von Vorteilen:

  • Der Arbeitsaufwand bei der Eignungsprüfung kann bei jedem einzelnen Angebot minimiert werden.
  • Die Eignungsprüfung kann auf auftragsbezogene Kriterien konzentriert werden.
  • Auftraggeber erhalten Angebote von Unternehmen, die ihre Zuverlässigkeit mit einer Art Gütesiegel dokumentiert haben.
  • Die Auswahl von Teilnehmern an beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird erleichtert, da Eignungsnachweise, insbesondere die Referenzen, mit der Internetliste stets abrufbar zur Verfügung stehen.
  • Auftraggeber müssen keine Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise ausschließen.

Bei Vorliegen aller erforderlichen und gültigen Nachweise wird die Präqualifikation ausgesprochen. Die Nachweise sind zeitlich befristet und gelten in der Regel 2 Jahre. Erfüllt ein Unternehmen nicht mehr alle geforderten Kriterien, wird die Präqualifikation nach Hinweis der PQ-Stelle entzogen.

Die Präqualifikation gewinnt auch für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe zunehmend an Bedeutung. So sind die Vergabestellen des Bundes und auch des Landes NRW angewiesen, im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb oder der Freihändigen Vergabe nur präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter

www.bmvbs.de/Bauwesen/Bauauftragsvergabe/Praequalifizierung.de

www.präequalifikationbau.de

www.pq-verein.de