Straßen- und Wegekonzept der Stadt Sendenhorst (2020-2024)
(das nachfolgende Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 27.10.2020 beraten und beschlossen)
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 01.01.2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme, weder inhaltlicher noch zeitlicher Art. Hierzu bedarf es einer weitergehenden Maßnahmenplanung, ggf. einer Ausschussbefassung und der entsprechenden Mittelbereitstellung im Haushalt. Das Straßen- und Wegekonzeptes soll möglichst über Jahre im Voraus transparent über anstehende Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen informieren und als Entscheidungsgrundlage zur Mittelbereitstellung dienen. Das Konzept unterliegt jedoch einer fortlaufenden Prüfungs- und Anpassungsnotwendigkeit. So kann es beispielsweise durch Erkenntnisse aus noch zu erstellenden Bodengutachten zu Veränderungen in der vorzusehenden Bauweise (reine Unterhaltung oder Vollausbau) kommen, was wiederum Auswirkungen auf die Beitragspflicht haben kann. Auch kann beispielsweise die Auflage von Förderprogrammen eine Verschiebung bei der zeitlichen Realisierungsplanung mit sich bringen. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die Beschreibung der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Abschnitte nicht deckungsgleich sein muss mit dem Abrechnungsgebiet und damit den beitragspflichtigen Anliegern.
Das vom Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) erlassene Muster ist dahingehend ergänzt worden, dass unter 2.b) ausgeführt wird, ob eine Verbundmaßnahme mit dem Abwasser- und/oder Wasserwerk vorliegt, da sie die Entscheidung über eine Straßenunterhaltung oder Straßenbaumaßnahme maßgeblich beeinflussen kann. Darüber hinaus ist unter 2.b) in Überschrift und Einleitungssatz das Wort „voraussichtlich“ ergänzt worden, da im Vorfeld nicht abschließend (insbesondere für alle Teileinrichtungen) geprüft werden kann, ob eine Beitragserhebung erfolgen kann.
Vielfach ist zur Prüfung einer Verbesserung z. B. die Vorlage eines Bodengutachtens oder einer licht-technischen Berechnung erforderlich, welche(s) zum jeweiligen Beschlusszeitpunkt über das Straßen- und Wegekonzept jedoch häufig noch nicht vorliegt.
Darüber hinaus sind die geplanten Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unter 3. aufgenommen worden, für welche von den Eigentümern ein Erschließungsbeitrag nach § 127ff BauGB erhoben wird.
Die Ergänzungen dienen der Gesamtübersicht über alle anstehenden Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen.
2. Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen
2.a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen vor-aussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
Lfd.Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Unterhaltungsmaßnahme | Umsetzung im Jahr | |
---|---|---|---|---|---|
1 | Schlabberpohl | Fläche der öffentlichen Parkplätze | Regulierung der Parkflächen; Behebung Wurzelschäden aus Verkehrssicherungs-gründen | 2020 | |
2 | Bergstraße | Feuerwehrwache bis Birkenallee, Ostseite | Regulierung des Gehweges, Verstärkung der Einfahrten | 2021 | |
3 | Birkenallee | von Bergstraße bis Ende | Asphaltdecke (Fördermittelbeantragung) | 2021 | |
4 | Lerchenweg | von Birkenallee bis Ende | Asphaltdecke (Fördermittelbeantragung) | 2021 | |
5 | Bergkamp | von Breil bis zum Beginn des Fußweges zur Bergstraße | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne, Gehwegregulierung | 2022 | |
6 | Nachtigallenweg | von Bergkamp bis Ende | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne | 2022 | |
7 | Zeisigweg | von Bergkamp bis Ende | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne | 2022 | |
8 | Alverskirchener Str. | Rohrlandweg bis Ahrenhorster Bach, Südteile, teilw. Nordseite | Teilweise Gehwegregulierung im Rahmen einer Kanalbau-maßnahme | 2022 | |
9 | Telgter Str. | Bereich der ehemaligen Raiffeisen-Genossenschaft, Ostseite | Gehweganlage | 2023 | |
10 | Teckelschlaut | Parkplatz südl. Bahnhofstr. 4 (ehem. Rote Schule) | Parkflächen und Bushaltestelle | 2023 | |
11 | Höckerskamp | von Lorenbeckstr. (L586) bis Kolpingstraße, Ostseite | Gehwegregulierung | 2024 |
Hinweise:
- Möglicherweise ergeben sie im Rahmen der Verlegung der Glasfaserkabel 2020/2021 weitere Maßnahmen der Gehwegregulierung oder zeitliche Verschiebungen bei den geplanten Maßnahmen, die aktuell aber noch nicht näher bestimmbar sind.
- Partielle Rinnenregulierungen (Dieselstraße, 2020) und Oberflächenbehandlungen (Teigelkamp zw. Höckerskamp und Prozessionsweg, 2021) oder sonstige kleinteilige Unterhaltungsmaßnahmen wie die Regulierung von Straßenabläufen (Auf dem Bült 20), kleinflächige Gehwegregulierungen (Nordtor 23) oder Fahrbahnausbesserungen (Karl-Wagenfeld-Str. 23 u. 31) werden an dieser Stelle nur exemplarisch genannt, da sie in aller Regel nicht planbar sind, sondern im Rahmen akut auftretender oder sich verstärkender Schäden kurzfristig zu erledigen sind.
- Auch Maßnahmen der erstmaligen (jedoch nicht beitragspflichtigen) Herstellung sind nicht in die Liste aufgenommen worden wie z. B. der Fußweg von der Nordenfeldmark
zur Kindertagesstätte Montessori an der Kirchbergstraße (2020) und die Anlage einer Kiss & Ride-Bucht im Bereich der Kindertagesstätte am Teigelkamp (2021). - An der Adolfshöhe (von der Einmündung L 850 etwa 230 m in Richtung Sporthalle Ho-he Ward) wird in 2020 auf der Südseite ein Gehweg errichtet und eine Deckenerneuerung der Fahrbahn auf Kosten des privaten Investors erfolgen.
2.b) Geplante voraussichtlich beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die (voraussichtlich) eine Beitragspflicht auslösen.
Lfd.Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Konkrete Ausbaumaßnahme | Verbundmaßnahme mit Werken | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|---|
1 | Meisenstraße | Hauptzug (ohne Stiche) von Nordtor (L520) bis Auf der Geist | Fahrbahn, Entwässerung, (Gehweg beitragsfrei) | Ja – Kanal | 2021 |
2 | Breede | Hauptzug (ohne Stich) von Telgter Str. bis Kirchbergstr./Böckingwiese | Fahrbahn, Entwässerung (Gehweg und Beleuchtungs-ergänzung beitragsfrei) | Nein 2014 Kanal-Inliner, 2012 Wasserleitung | 2022 |
3 | Schluse | Hauptzug + westlicher Stich | Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege | Teilw. | 2023 |
4 | Karl-Wagenfeld-Str. | Auf dem Bült/Mauritz bis Spithöverstr. | Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege, Parkstreifen | Nein | 2024 |
Hinweise:
- Die Entwicklung und Umgestaltung der Innenstadt (2020-2024) sowie die im Rahmen des Ausbaus der Mobilstationen am geplanten Haltepunkt Albersloh und am Bahnhof Sendenhorst für die WLE-Strecke anstehenden Maßnahmen können möglicherweise zu weiteren beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen (oder aber beitragsfreien Unterhaltungseinsätzen) führen, die aktuell aber noch nicht näher bestimmbar sind.
- Mit dem Begriff „Entwässerung“ sind hier Rinne, Abläufe und Anschlussleitungen an den Kanal zum Zwecke der Straßenentwässerung gemeint, nicht aber der Kanal selbst.
3. Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB
Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Konkrete Maßnahme | Umsetzung im Jahr |
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1 | Ostheide | von Herkulesweg bis Ende | Restarbeiten der Maßnahme aus 2019 | 2020 |
2 | Industrieweg | von Osttor (L586) bis Ende | 2020 | |
3 | Am Mergelberg | von Schörmelweg bis Alter Postweg | 2022 |