Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans NRW Auslegung der Planunterlagen bei den Kreisen und kreisfreien Städten

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen,
den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit
sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 23. Juni – 28. Juli 2023
können die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen
zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum
Umweltbericht Stellung nehmen.
Im Auftrag des MWIKE bitten wir die Kreise des Münsterlandes sowie die
kreisfreie Stadt Münster, die als Anlage beigefügten Planunterlagen auf ihren
Internetseiten im Rahmen der Auslegung zu veröffentlichen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Entwurf der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans
NRW und die Informationen zum Aufstellungsverfahren
auch auf der folgenden Internetseite des MWIKE abgerufen werden können:
Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans | Landesplanung
NRW

Darüber hinaus sind die Unterlagen verfügbar unter:
Änderung des Landesentwicklungsplans - Erneuerbare Energien | Beteiligung
NRW Zentrales Landesportal der Raumordnung

Bitte bescheinigen Sie die Auslage/ Veröffentlichung mit dem beigefügten Formular
und senden dies an: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz
und Energie NRW 40190 Düsseldorf
oder per E-Mail an: Landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de

 

Anlagen:

- LEP NRW – Änderung Erneuerbare Energien – Synopse zu den geplanten Änderungen

- LEP NRW – Änderung Erneuerbare Energien – Planbegründung

- LEP NRW – Änderung Erneuerbare Energien – Umweltbericht

- Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vom 16.06.2023