Wirtschaftswegekonzept

Bei Wirtschaftswegen handelt es sich meistens um öffentliche Wege im Außenbereich. Über diese sogenannten Wirtschaftswege werden Höfe und Liegenschaften in den Bauernschaften verkehrlich erschlossen. Neben dem Landwirtschaftlichen Nutzverkehr werden diese unter anderem von Schulbussen, Lieferfahrzeugen und Personenkraftwagen frequentiert.

Wirtschaftswege verbinden als Ländliche Wege Städte, Gemeinden und Landkreise untereinander. Dabei dienen sie häufig auch der Naherholung. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn sie von Radfahrern, Fußgängern (Spaziergängern) bzw. Radwanderern genutzt werden.

Die Bauliche Ausgestaltung von Wirtschaftswegen ist vielfältig. Diese reichen von Waldwegen, Trampelpfaden, Schotterwegen bis hin zu asphaltierten Straßen. Oft ist ein Wirtschaftsweg über Jahrzehnte hinweg entstanden. Zuerst wird eine Wegeparzelle als Trampelpfad genutzt, welche dann später geschottert wird. Nach mehrmaliger Oberflächenbehandlung entsteht hier eine Tränkdecke und somit ein befestigter Wirtschaftsweg. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt in der Regel der Gemeinde, welche die bauliche Unterhaltung und Instandhaltung durchführt. Unter anderem führt die Gemeinde die Pflegearbeiten an den Banketten, den Grünstreifen bzw. den Wegeseitengräben durch.

Durch den Einsatz schwerer Landmaschinen, den sich ändernden Strukturwandel und der Multifunktionalität der Wirtschaftswege haben sich die Anforderungen an die Wirtschaftswege stark erhöht. Die Abmessungen und Dimensionierungen der Wirtschaftswege werden den heutigen Anforderungen nur noch selten gerecht.

Auch ökologische Belange haben bei der Anlage und Unterhaltung von ländlichen Wegen
(Wirtschaftswegen) erheblich an Gewicht gewonnen. Deshalb sind folgende Grundsätze  bei der Planung und baulichen Unterhaltung unerlässlich:

  • Ländliche Wege müssen so bemessen und bautechnisch ausgebildet werden, dass sie langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen und den jahreszeitlichen notwendigen Zugang zu den bewirtschafteten Flächen ermöglichen.
  • Ländliche Wege sind gliedernde und gestaltende Bestandteile der Kulturlandschaft und müssen in das Landschaftsbild eingebunden werden. Dabei müssen die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Boden- und Gewässerschutzes beachtet werden.
  • Durch angepasste und kostengünstige Bauweisen sind Wegebau und Wegeerhaltung möglichst wirtschaftlich zu gestalten.

Es bedarf hierbei eines fachkundigen Erhaltungsmanagements und somit eine systematische Wegeerhaltung. Hierbei sind Technisch-wirtschaftliche Maßnahmenoptimierungen im Hinblick auf Bauweisen, Baustoffe sowie deren Bemessungen und mögliche Alternativen unerlässlich.

Ländliche Wege müssen, wie alle anderen Straßen und Wege auch, regelmäßig unterhalten und instand gesetzt werden. Erhöhte Verkehrsbelastungen und Witterungsverhältnisse verschlechtern täglich den Zustand der Straßen und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Regelmäßige Unterhaltung und Instandsetzung der Wege sind daher unerlässlich um die  Erhaltung der Wege zu gewährleisten.
Damit wird sichergestellt, dass sich die Bauliche Substanz der Wirtschaftswege nicht weiter verschlechtert. Diese bleiben so auch weiterhin ein Teil eines gut funktionierenden Straßen- und Wegenetzes.