Steuern und Gebühren
Aus der unten stehenden Übersicht können Sie die Steuerhebesätze sowie die Höhe der Hundesteuer und der Gebühren entnehmen. Für das Jahr 2024 wird die Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch 2023 abgerechnet und festgesetzt. Die Vorauszahlung 2024 wird in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres erhoben. Haben Sie noch Fragen? Sie werden gern beantwortet. Sprechzeiten außerhalb der bekannten Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Abgaben_2024 als PDF downloaden.
Informationen des Wasserwerkes
Allgemeine Versorgungsbedingungen:
Es gelten die Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst in der jeweils gültigen Fassung.
Wasserqualität
Gemäß dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz erfolgt eine Einteilung in drei Bereiche (weich, mittel oder hart). Die Dosierempfehlungen der Waschmittelhersteller orientieren sich daran.
Das Wasser im Versorgungsgebiet des Sendenhorster Wasserwerkes fällt unter den Härtebereich weich (0-8,1 dt. Härtegrad).
Zählerwechsel
Nach der Mess- und Eichordnung (MessEV) vom 11.12.2014 (BGBL I S.2010, 2011) in der geltenden Fassung müssen Wasserzähler alle 6 Jahre durch einen, den Vorgaben der MID (EU-Messgeräterichtlinie) entsprechenden Wasserzähler, ausgewechselt werden. Die Wasserzähler werden durch eine Konformitätserklärung (früher Eichung) bestätigt.
Information des Abwasserwerkes
Lt. Beitrags- u. Gebührensatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst vom 15.12.2023 in der gültigen Fassung gilt folgende Regelung:
§ 10 Niederschlagswassergebühr, Abs.3)
Wird die Größe der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Fläche, von der leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt verändert, so hat der Grundstückseigentümer dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Abgaben 2024 | Ansprechpartner/innen | |||||||||||||||
Grundsteuer | A B | Hebesatz Hebesatz | 259 v.H. 501 v.H. | Zi.211 (1.Etage) Frau Britz Tel.: 303-126 | ||||||||||||
Abfallbeseitigungsgebühren | Leerung: im wöchentlichen Wechsel Gefäßkombination: | 80 l RM / 120 l Bio 80 l RM / 240 l Bio 120 l RM / 120 l Bio 120 l RM / 240 l Bio 240 l RM / 240 l Bio 240 l RM / 120 l Bio | 219,00 € 358,00 € 341,00 € 477,00 € 705,00 € 523,00 € | Zi.402 (3. Etage) Frau Höne Tel.: 303-142 | ||||||||||||
Leerung: 14-täglich | 80 l RM 120 l RM 240 l RM 120 l Bio 240 l Bio | 109,00 € 175,00 € 354,00 € 128,00 € 254,00 € | ||||||||||||||
1,1 cbm Container: | Leerung wöchentlich Leerung 14-täglich | 3.128,00 € 1.590,00 € | ||||||||||||||
Straßenreinigungsgebühren | Anliegerstraße innerörtlicher Verkehr überörtlicher Verkehr | 4,04 € 3,93 € 3,77 € | ||||||||||||||
Winterdienst | Frontmeter | 1,34 € | ||||||||||||||
Entwässerungsgebühren | Niederschlagswasser | je qm bebaute und/oder befestigte Fläche | 0,59 € | Zi.211 (1.Etage) Frau Diekmann Tel.: 303-176 | ||||||||||||
Abwasser - Vorauszahlung 2024 - Abrechnung 2023 | cbm cbm | 2,72 € 2,65 € | ||||||||||||||
Kleineinleiter | Person | 17,90 € | Zi.215 (1.Etage) Frau Baglan Tel.: 303-221 | |||||||||||||
Frischwassergebühr | Grundgebühr* Verbrauchsgebühr | pro Tag (netto) | 0,22 € 1,86 € + 7 % MwSt | Zi.216 (1.Etage) Frau Elsebrock | ||||||||||||
*Gilt für Hauswasserzähler Nenngröße Qn 2,5=3-5cbm/h oder Q3 = 4 cbm/h Bei größeren Zählern ist eine höhere Grundgebühr zu zahlen | ||||||||||||||||
Gewässerunterhaltungsgebühren Infos: www.sendenhorst.de/gewaessergebuehr.html |
| Zi.211 (1.Etage) Frau Diekmann | ||||||||||||||
Hundesteuer (auszugsweise) | 1 Hund 2 Hunde 3 Hunde | je Hund je Hund | 55,20 € 67,50 € 79,80 € | Zi.215 (1.Etage) Frau Borgmann Tel.: 303-271 |