Steuern und Gebühren

Aus der unten stehenden Übersicht können Sie die Steuerhebesätze sowie die Höhe der Hundesteuer und der Gebühren entnehmen. Für das Jahr 2024 wird die Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch 2023 abgerechnet und festgesetzt. Die Vorauszahlung 2024 wird in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres erhoben. Haben Sie noch Fragen? Sie werden gern beantwortet. Sprechzeiten außerhalb der bekannten Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Abgaben_2024 als PDF downloaden.

Informationen des Wasserwerkes
Allgemeine Versorgungsbedingungen:
Es gelten die Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst in der jeweils gültigen Fassung.

Wasserqualität
Gemäß dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz erfolgt eine Einteilung in drei Bereiche (weich, mittel oder hart). Die Dosierempfehlungen der Waschmittelhersteller orientieren sich daran.
Das Wasser im Versorgungsgebiet des Sendenhorster Wasserwerkes fällt unter den Härtebereich weich (0-8,1 dt. Härtegrad).

Zählerwechsel
Nach der Mess- und Eichordnung (MessEV) vom 11.12.2014 (BGBL I S.2010, 2011) in der geltenden Fassung müssen Wasserzähler alle 6 Jahre durch einen, den Vorgaben der MID (EU-Messgeräterichtlinie) entsprechenden Wasserzähler, ausgewechselt werden. Die Wasserzähler werden durch eine Konformitätserklärung (früher Eichung) bestätigt.

Information des Abwasserwerkes
Lt. Beitrags- u. Gebührensatzung der Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst vom 15.12.2023 in der gültigen Fassung gilt folgende Regelung:

§ 10 Niederschlagswassergebühr, Abs.3)
Wird die Größe der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Fläche, von der leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt verändert, so hat der Grundstückseigentümer dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.

 

Abgaben 2024  Ansprechpartner/innen
Grundsteuer A
B
Hebesatz
Hebesatz
259 v.H.
501 v.H.
Zi.211 (1.Etage)
Frau Britz
Tel.: 303-126

Abfallbeseitigungsgebühren Leerung:
im wöchentlichen Wechsel
Gefäßkombination:


80 l RM / 120 l Bio
80 l RM / 240 l Bio
120 l RM / 120 l Bio
120 l RM / 240 l Bio
240 l RM / 240 l Bio
240 l RM / 120 l Bio


219,00 €
358,00 €
341,00 €
477,00 €
705,00 €
523,00 €
Zi.402 (3. Etage)
 Frau Höne
Tel.: 303-142

Leerung: 14-täglich
Einzelgefäß:

Zusatzgefäß:


80 l RM
120 l RM
240 l RM
120 l Bio
240 l Bio

109,00 €
175,00 €
354,00 €
128,00 €
254,00 €
1,1 cbm Container: Leerung wöchentlich
Leerung 14-täglich
3.128,00 €
1.590,00 €
Straßenreinigungsgebühren Anliegerstraße
innerörtlicher Verkehr
überörtlicher Verkehr
4,04 €
3,93 €
3,77 €
Winterdienst Frontmeter 1,34 €

Entwässerungsgebühren Niederschlagswasser je qm bebaute und/oder befestigte Fläche

0,59 € Zi.211 (1.Etage)
Frau Diekmann
Tel.: 303-176
Abwasser
- Vorauszahlung 2024
- Abrechnung 2023

cbm
cbm

2,72 €
2,65 €
Kleineinleiter Person 17,90 € Zi.215 (1.Etage)
Frau Baglan
Tel.: 303-221

Frischwassergebühr Grundgebühr*
Verbrauchsgebühr

pro Tag (netto)
pro cbm (netto)

0,22 €
1,86 €
+ 7 % MwSt

Zi.216 (1.Etage)
Frau Kraus
Tel.: 303-272

Frau Elsebrock
Tel.: 303-333

*Gilt für Hauswasserzähler Nenngröße Qn 2,5=3-5cbm/h oder Q3 = 4 cbm/h
Bei größeren Zählern ist eine höhere Grundgebühr zu zahlen

Gewässerunterhaltungsgebühren
Infos: www.sendenhorst.de/gewaessergebuehr.html
WuB Sendenhorst-Ennigerloh versiegelte Flächen je qm0,01607 €
WuB Sendenhorst-Ennigerloh unversiegelte Flächen je qm0,00011 €
WuB Albersloh-Rinkerode versiegelte Flächen je qm0,03801 €
WuB Albersloh-Rinkerode unversiegelte Flächen je qm0,00018 €

Zi.211 (1.Etage)
Frau Britz
Tel.: 303-126

Frau Diekmann
Tel.: 303-176


Hundesteuer
(auszugsweise)
1 Hund
2 Hunde
3 Hunde

je Hund
je Hund
55,20 €
67,50 €
79,80 €
Zi.215 (1.Etage)
Frau Borgmann
Tel.: 303-271