Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 44 „An der Kopernikusstraße“ 1. Änderung und Erweiterung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2014 den Bebauungsplan Nr. 44 „An der Kopernikusstraße“, 1.Änderung und Erweiterung  als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Ziel der Planung ist die Einbeziehung eines Geländestreifens des ehemaligen Grundstücks der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE), Gemarkung Sendenhorst, Flur 41 Parz. 3470 in den Geltungsbereich. In diesem Bereich soll die Errichtung einer Lärmschutzwand planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Baugrenze wird entsprechend der neuen Plangebietsgrenze nach Süden verschoben.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de