Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.7 – St. Josef Stift, 7. Änderung und Erweiterung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 02.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 43 „St. Josef-Stift - 7. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. In seiner Sitzung am 13.12.2022 hat der Ausschuss den Geltungsbereich zu dieser Änderung erweitert und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dringend erforderliche Erweiterung des OP-Traktes im Nordosten des Hauptgebäudes. Hintergrund ist die Entwicklung in den letzten Jahren mit steigenden OP-Zahlen und die künftig erwarteten Rahmenbedingungen. Aufgrund der anerkannten Kompetenz des St. Josef-Stifts und der demografischen Entwicklung wird mit einem weiteren kontinuierlichen Fallzahlwachstum in den operativen Fächern gerechnet. Gleichzeitig wird die stationäre Verweildauer jedoch immer weiter verkürzt. Daher ist ein Anstieg der OP-Zahlen erforderlich, um die aktuelle Größe des St. Josef-Stiftes mit 359 Betten zu erhalten. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten des zentralen OP-Bereichs sind nach der Erweiterung im Jahr 2014 inzwischen wieder vollständig ausgelastet. Zwar bestehen in den nächsten 3 Jahren noch Überbrückungskapazitäten im Bestand, jedoch wird darüber hinaus noch dringender Handlungsbedarf gesehen. Eine Verlängerung der OP-Laufzeiten in den Abend hinein sei nicht umsetzbar, so dass im Ergebnis im Rahmen des Gesamtkonzepts für die langfristige Klinikentwicklung der Zentral-OP und die Intensiv- / Observationsstation erweitert werden soll.

Das St. Josef-Stift hat sich als Fachklinik für Orthopädie, Rheumazentrum und Endoprothesenzentrum in den letzten Jahren in umfangreichem Maße weiterentwickelt. Die Unterstützung der langfristigen Sicherung und zukunftsfähigen Ausrichtung der auch überregional bedeutsamen Fachklinik „St. Josef-Stift“ stellt für die Stadt Sendenhorst insofern ein wichtiges städtebauliches Ziel dar.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vom 17.01.2023 – einschließlich 13.02.2022.

Nach vorläufiger Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst am 23.03.2023 den Beschluss zur allgemeinen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf zur 7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 - St. Josef-Stift inklusiv aller sonstigen zugehörigen Unterlagen (Begründung, Anlagen sowie die Aufstellung der Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) werden in der Zeit von

Freitag, den 21. April 2023 bis einschl. Dienstag, den 23. Mai 2023

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 308 während der Dienststunden ausgelegt und können eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de