Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 18 „Wienort“ 2. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 19.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 18 „Wienort“, 2. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der Änderung ist eine Zusammenfassung der beiden bisher getrennten Baufelder durch eine Anpassung der Baugrenzen. Alternativ zu der offenen Bauweise soll auch eine geschlossene Bebauung (Baukörperlänge über 50 m) ermöglicht werden. Die Anbindung des Baugebiets an die Telgter Straße und die verbindenden Fuß-/Radwege bleiben unverändert, jedoch wird die Wendemöglichkeit im nordöstlichen Grundstücksbereich modifiziert.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der bestehenden Bauleitplanung werden nicht berührt. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet.

Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist hat der Bebauungsplan am 12.12.2020 Rechtskraft erlangt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de