Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 11 - "Albersloh Kohkamp " Teilbereich 2 - 1. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 19.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“, Teilbereich 2, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der 1. Änderung sind Änderungen/ Anpassungen/ Ergänzungen zu Straßenausbauhö-hen, Straßenbegrenzungslinien, Garagen und Carports, textlichen Festsetzungen Nr. 2.1 und 3.3 sowie zu Firstrichtungen. Bei der Planänderung handelt es sich um eine Änderung/ Konkretisierung der Festsetzungen im Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der bestehenden Bauleitplanung werden nicht berührt.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Änderung/ Konkretisierung der Festsetzungen im Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der bestehenden Bauleitplanung werden nicht berührt. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 12.12.2020 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de