Bebauungsplan

12. Änderung des Flächennutzungsplans „Aufhebung der Darstellung von „Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst hat am 24.03.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mittels dieser Änderung soll die Darstellung von „Konzentrationszonen für die Windenergienutzung“ und der Gesamthöhenbegrenzung von max. 140 m über Grund aufgehoben werden.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschlusswirkung im übrigen Außenbereich des Stadtgebietes (Aufhebung der Steuerung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).

 

Aufgrund der dynamischen Entwicklung auf dem Gebiet der Windenergie inkl. anstehender Gesetzesänderungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst am 24.03.2022 noch keinen Verfahrensbeschluss gefasst.

 

Mit Beschluss vom 13.12.2022 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die landesplanerische Anfrage gemäß § 34 (1) LaPlaG, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zum Verfahren für die 12. FNP-Änderung durchzuführen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte von Montag, den 13. Februar 2023 bis einschl. Freitag, den 10. März 2023.

 

Nach vorläufiger Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst am 23.03.2023 den Beschluss zur allgemeinen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans inklusiv aller sonstigen zugehörigen Unterlagen (Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die Aufstellung der Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) werden in der Zeit von

 

Freitag, den 21. April 2023     bis     einschl. Dienstag, den 23. Mai 2023

 

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 308 während der Dienststunden ausgelegt und können eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de