Demokratie stärken – Schöffe werden

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt, die nächste Amtsperiode läuft von 2024 – 2028.

Sendenhorst/Albersloh. „Demokratie stärken – Schöffe werden“ – unter diesem Motto findet die Schöffenwahl 2023 statt. Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt, die nächste Amtsperiode läuft von 2024 – 2028. Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung, es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sind und über einen gesunden Menschenverstand verfügen. Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, sie stärken die Demokratie, beteiligen sich an der Rechtsprechung und sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und entscheiden auch über die Höhe des Strafmaßes mit. Magdalena S., eine junge Schöffin in Berlin, hat es so formuliert: „Ich bin in einem politisch engagierten Haushalt aufgewachsen und wollte schon immer Schöffin, im speziellen Jugendschöffin werden. Für mich ist ein demokratischer Rechtsstaat keine Selbstverständlichkeit und es ist meine Aufgabe als Bürgerin, meinen Beitrag dazu zu leisten. Als Jugendschöffin bin ich Teil dieser Rechtsstaatlichkeit.“ Mit dem Schöffenamt in Deutschland ist der Gedanke verbunden, dass eine Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und den Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen das Rechtswesen besser und transparenter machen. Deswegen suchen die Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen, Bildungsgrad und Geschlecht spielen dabei keine Rolle, am Ende zählt die Vielfalt.

Bewerbungen um das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen können bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Sendenhorst eingereicht werden. Sollte Interesse an dem Jugendschöffenamt bestehen, können sich interessierte Personen bis zum 15. März 2023 bei der Stadt Sendenhorst melden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Website (www.sendenhorst.de) oder bei der Stadtverwaltung Frau Steinhoff (02526/303-211).

 Städtische Sonderseite Schöffenwahl 2023

Kontakt:

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Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

 

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Tel. 02526 303 211

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