Schöffenwahl 2023

„Demokratie stärken – Schöffe werden“ – unter diesem Motto findet die Schöffenwahl 2023 statt.

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt, die nächste Amtsperiode läuft von 2024 – 2028.

Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung, es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis.  Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sind und über einen gesunden Menschenverstand verfügen.

Schöffinnen und Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, sie stärken die Demokratie, beteiligen sich an der Rechtsprechung und sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und entscheiden auch über die Höhe des Strafmaßes mit. Mit dem Schöffenamt in Deutschland ist der Gedanke verbunden, dass eine Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und den Überzeugungen der Schöffinnen und Schöffen das Rechtswesen besser und transparenter machen.

Deswegen suchen die Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen; Bildungsgrad und Geschlecht spielen dabei keine Rolle, am Ende zählt die Vielfalt.

Dazu haben die Gemeinden sog. Vorschlagslisten aufzustellen und beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Die Personen für das Schöffenamt werden dann durch einen Ausschuss des Amtsgerichtes aus den Vorschlagslisten gewählt.

Bewerbung um das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen

Der Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbung) kann bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Sendenhorst, Die Bürgermeisterin, Kirchstr. 1 in 48324 Sendenhorst eingereicht werden.

Das nachfolgende Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie direkt ausdrucken und ausfüllen oder bei Frau Steinhoff (Tel: 02526/303-211, E-Mail: steinhoff(at)sendenhorst.de) anfordern.

Vordruck Bewerbungsformular für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen

Bewerbung um das Jugendschöffenamt

Bei der Wahl der Jugendschöffen hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Stadt Sendenhorst wurde zur Mithilfe bei der Aufstellung der Vorschlagsliste gebeten.

Sollte Interesse an dem Jugendschöffenamt bestehen, können Sie sich bis zum 15. März 2023 bei der Stadt Sendenhorst melden.

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie auch direkt das nachfolgende Formular nutzen. Das ausgefüllte Formular ist an den Kreis Warendorf, Der Landrat, Waldenburger Str. 2 in 48231 Warendorf zu senden.

Vordruck Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023

Weitere relevante Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl 2023 können Sie der Sonderseite des DVS-Bundesverbandes www.schoeffenwahl2023.de entnehmen oder sich an Frau Steinhoff (Tel.: 02526/303-211, E-Mail: steinhoff(at)sendenhorst.de) wenden.