Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 2 – Südost mit 1., 2. und 6. Änderung sowie Teilpläne I und IV

Der Bebauungsplan "Südost" wurde 1970 rechtswirksam und wurde seitdem durch mehrere Änderungen sowie die Teilpläne I und IV in Teilbereichen geändert. 

Unter den angehängten Dateien befindet sich eine Übersicht über Grundstücke, die von vereinfachten Änderungen im Geltungsbereich des Ursprungsplanes und aller Änderungsbereiche betroffen sind. Sollte Ihr Grundstück von einer solchen Änderung betroffen sein, so wenden Sie sich für Auskünfte zum Änderungsinhalt bitte an die genannten Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de