Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 „Schlabberpohl 9“

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2020 den vorhabenbe-zogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Schlabberpohl 9“ als Satzung beschlossen. Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 „Schlabberpohl 9“  am  29.10.2020 in Kraft getreten.

Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit zwölf Wohnungen und einer zum Marktplatz orientierten gewerblichen Nutzungseinheit in Teilen des Erdgeschosses zu ermöglichen. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze ist auf dem Baugrundstück in einer Tiefgarage vorgesehen.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt, es handelt sich um ein Vorhaben im Sinne der Innenentwicklung. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de