Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2021 den Bebauungsplan S Nr. 31 „Westglindkamp“, 2. Änderung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist am 29.07.2021 in Kraft getreten.
Inhalt der Planänderung ist die Änderung der textlichen Festsetzungen wie folgt: Innerhalb des Änderungsbereichs sind eine maximal zweigeschossige Bauweise mit Satteldächern von 35°-43°, Traufhöhen von max. 4,0 m und Firsthöhen von max. 8,0 m zulässig. Dachaufbauten müssen eine Dachneigung von mindestens 15° aufweisen und dürfen 2/3 der Trauflänge nicht überschreiten. Sie müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Giebelwänden einhalten.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans S Nr. 31 „Westglindkamp“ bleiben von der Änderung unberührt.