Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 7 - "Wolbecker Straße", 4. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2019 den Bebauungsplan Nr. 7 „Wolbecker Straße“, 4. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans  ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der 4. Änderung ist die Umwandlung der bisherigen Festsetzung als „Grünfläche“ in „allgemeines Wohngebiet“. Durch Baugrenzen wird eine Bebauung im nördlichen Bereich des Flurstücks 1574 zugelassen. Die Festsetzungen zur Bebaubarkeit erfolgt entsprechend der nördlich angrenzenden Wohnbaufläche mit einem Vollgeschoss, GRZ 0,4, GFZ 0,4 und Satteldächern mit 30°-38° Dachneigung. Zugelassen werden bis zu zwei Wohneinheiten.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 17.10.2019 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de