Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 45 „Quartier Nordgraben – 1. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 45 „Quartier Nordgraben, 1. Änderung“. und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verhinderung der Ansiedlung von im Beschluss genannten Einrichtungen aufgrund der Nähe zur Innenstadt und sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 „Quartier Nordgraben“ – 1. Änderung hat aufgrund seiner Lage eine hervorgehobene Bedeutung im Sendenhorster Stadtgebiet. Das Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen, kirchlichen und kulturellen Einrichtungen (Kirche St. Martinus und Ludgerus, Fußgängerzone und St. Josef-Stift, aber insbesondere das im Geltungsbereich befindliche Sozio-Kulturelle Zentrum Haus Siekmann) weisen eine besondere Sensibilität mit Blick auf die in diesem Bereich zulässigen Anlagearten auf.
Der zur Innenstadt zählende Geltungsbereich der geplanten Bebauungsplanänderung bildet teilweise den hierarchisch bedeutendsten zentralen Versorgungsbereich der Stadt Sendenhorst und ist aus siedlungsräumlicher, städtebaulicher und nutzungsstruktureller Sicht eindeutig als wichtigster Einzelhandelsstandort in der Stadt Sendenhorst festzuhalten. Der u. a. hier angesiedelte Einzelhandel dient in erster Linie der Versorgung der gesamtstädtischen Bevölkerung. Die multifunktionalen Nutzungsstrukturen sorgen für eine Lebendigkeit und Urbanität bzw. Attraktivität des Sendenhorster Zentrums. Es ist besonders wichtig, die wertvolle kompakte Struktur weiter zu fördern, um möglichst hohe Synergieeffekte der verschiedenen Nutzungen (im wesentlichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) untereinander zu erlangen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der als Kernbereich ausgewiesene Teil des Bebauungsplans Nr. 45 „Quartier Nordgraben“ mit dem Ziel einer Sicherung und des Ausbaus der Attraktivität und speziell der landesplanerischen Versorgungsfunktion als Grundzentrum zu schützen und zukünftige zentrenrelevante Einzelhandelsentwicklungen auf die Innenstadt auszurichten.
Die städtebauliche Zielsetzung für diesen Bereich der Innenstadt ist die Standortsicherung und Aufwertung eines vielfältigen Angebotes an Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen, welches der Versorgungsfunktion dieser zentralen Innenstadtlage gerecht wird und insgesamt zur Attraktivitätssteigerung und somit zur Belebung der Innenstadt beiträgt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 17.01.2023 – einschließlich 16.02.2022.

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat die eingegangenen Bedenken, Hinweise und Anmerkungen in seiner Sitzung am 27.04.2023 abgewogen, der Begründung zum Bebauungsplan zugestimmt und die 1. Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 308, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Zur Absicherung der Planung und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 „Quartier Nordgraben“ hat der Rat der Stadt Sendenhorst in seiner Sitzung am 15.12.022 eine Veränderungssperre erlassen. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans verliert die Veränderungssperre ihre Gültigkeit.


Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de