Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.6 - St. Josef-Stift - 6. Änderung und Erweiterung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 43.6 „St. Josef-Stift - 6. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.

Auf dem Gelände des St. Josef- Stifts ist westlich der bestehenden Reha-Klinik ein Erweiterungsbau für rund 90 Betten geplant. Für diese Maßnahme ist die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43 – St. Josef-Stift erforderlich.

Da der Erweiterungsbereich im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt ist, wird ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans mit geringfügiger Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Die Festsetzungen im Bebauungsplan werden dahingehend geändert, dass das geplante Bauvorhaben innerhalb der festgesetzten Baugrenzen realisierbar ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 18.11.2022 – einschließlich 15.12.2022.

Nach vorläufiger Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst am 02.02.2023 den Beschluss zur allgemeinen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 - St. Josef-Stift inklusiv aller sonstigen zugehörigen Unterlagen (Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die Aufstellung der Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) werden in der Zeit von

Montag, den 13. März 2023     bis     einschl. Montag, den 17. April 2023

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 308 während der Dienststunden ausgelegt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de