Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 18 „Wienort“ 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 28.10.2021 den Bebauungsplan S Nr. 18 „Wienort“, 3. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der Festsetzungen an das konkrete Bauvorhaben der Raiffeisen Warendorf eG. Darüber hinaus erfolgt zur Anpassung der Verkehrsflächen eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs. Die 3.Änderung wirkt lediglich korrigierend auf die 2.Änderung ein. Die Grundzüge und Absichten der Ursprungsplanung bleiben in vollem Umfang bestehen. Da im Gegensatz zur ursprünglichen Planung mit Satteldach/Walmdach in der aktuellen Planung Flachdächer geplant sind, wird die Dachform „Flachdach“ festgesetzt. Statt der bisherigen geschlossenen Bauweise wird planungsrechtskonform die abweichende Bauweise (§ 22 BauNVO (4)) festgesetzt.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der bestehenden Bauleitplanung werden nicht berührt. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist hat die Bebauungsplanänderung am 02.12.2021 Rechtskraft erlangt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de