Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“

Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
•    Eine geordnete städtebauliche Entwicklung: u.a. durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen, freizuhaltende nicht überbaubare Flächen
•    die Umsetzung des Integrierten Mobilitätskonzeptes: Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Ortskern und Erhöhung der Verkehrssicherheit durch u.a. Innerquartierliche Wegeführung, Verbreiterung und Vergrößerung von Gehwegen, Schaffung eines straßenunabhängigen Fußwegenetzes, etc., sicherzustellen u.a. durch die Sicherung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechten, Flächen, die von Bebauung freigehalten werden, Zufahrtsverboten
•    Städtebauliche Qualitäten: u.a. durch Gestaltungsvorgaben, Sicherung von Parkplatzflächen, Anpflanzungen, Grünflächen
•    die Sicherung der Ziele des Zukunfts- und Handlungskonzeptes Albersloh, um einen lebendigen Ortskern und Aufenthaltsqualitäten zu schaffen

Zur Absicherung der Planung und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Albersloh Dorfkern“ hat der Rat der Stadt Sendenhorst in seiner Sitzung am 15.12.022 eine Veränderungssperre erlassen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de