Bebauungsplan

Bebauungsplan A Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“, Teilbereich 2, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 17.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“ , Teilbereich 2, 3. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Im Bereich des Änderungsgebietes werden auf den Grundstücken Gemarkung Albersloh, Flur 14, Flurstücke 665 und 666 zwei Umgrenzungen für Flächen von Garagen/ Carports ergänzt. Auf diese Weise wird auch hier, wie im übrigen Plangebiet, die Möglichkeit geschaffen eine Garage bzw. ein Carport in der seitlichen Abstandsfläche zur öffentlichen Verkehrsfläche (Rad-/Gehweg) zu errich-ten. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans A Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“, Teil 2 “ bleiben von der Änderung unberührt.

Da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht berührt werden, und es sich um eine Maßnah-me im der Sinne der Innenentwicklung handelt, wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 12.03.2022 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de