Bebauungsplan

Bebauungsplan A Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“, Teilbereich 1, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2021 den Bebauungsplan A Nr.11 „Albersloh Kohkamp“, Teil 1, 3.Änderung als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist am 29.07.2021 in Kraft getreten.

Inhalt der Änderung ist für das Flurstück 459 eine Anpassung der Bebauungsgrenzen. Für die Flurstücke 564 und 458 werden die Baugrenzen ebenfalls an die Erweiterungspläne der Kindertagesstätte angepasst. Für das gesamte Änderungsgebiet werden die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachneigung des Bereichs „WA 5“ übernommen. Alle Vorgaben für Nebenanlagen und Stellplätze werden für den Änderungs-bereich ausgenommen.

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben von der Änderung unberührt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de