Bebauungsplan

Bebauungsplan A Nr. 1 „Albersloh Ost“, 6. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Bebauungsplan A Nr. 1 „Albersloh Ost“, 6. Änderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der Planänderung ist eine moderate Erweiterung der Baugrenzen nördlich des Stetti-ner Wegs und die Herausnahme der Baugrenzenabstufung. Die südliche Baugrenze wird, ange-passt an die westliche Bestandsbebauung (Stettiner Weg 6), durchgehend in einem Abstand von 5 m zur Verkehrsfläche festgesetzt. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.1 „Albersloh Ost“, 1. Änderung, einschließlich der Festsetzung von zu erhaltenden Laub-bäumen, bleiben von der Änderung unberührt.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.  4 BauGB. angewendet.
Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der   Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusam-menfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wurde ge-mäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs.  3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.
Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Ver-fahren ausgeschlossen.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan A Nr. 1 „Albersloh Ost“, 6. Änderung am 11.01.2022 in Kraft getreten.                                                                                                   

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de