Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2020 den Bebauungsplan A Nr. 1 „Albersloh Ost“, 5. Änderung als Satzung beschlossen. Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan A Nr. 1 „Albersloh Ost“, 5. Änderung am 02.10.2020 in Kraft getreten.
Inhalt der Planänderung ist die Änderung der Festsetzung von GRZ 0,25 auf GRZ 0,36 sowie eine Erweiterung der gartenseitigen Baugrenze um 2,5 m x 7,5 m auf dem Grundstück Breslauer Weg 6. Alle übrigen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.
Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Nachverdichtung bzw. der Innenentwicklung. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.