Bebauungsplan

5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Wienort“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 beschlossen, das bisher als Parallelverfahren vorgesehene Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Wienort“ 1. Änderung getrennt durchzuführen. Zunächst wird das Verfahren zur  5. Änderung des Flächennutzungsplans weiter verfolgt.

Zielsetzung des Bauleitplanverfahrens ist die Abschaffung des städtebaulichen Missstands eines Gewerbegebiets inmitten einer unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und die Steuerung der innerstädtischen Wohnbauentwicklung im Bereich des bisherigen Gewebegebiets. Weiterhin ist die Vermeidung einer Fortführung der nicht mehr dem Gebietscharakter entsprechenden Gewerbenutzung sowie die Verbesserung der Wohnqualität der Umgebungsbebauung erklärtes städtebauliches Ziel.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de