Bebauungsplan

11. Änderung des Flächennutzungsplans „St. Josef-Stift“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie die TÖB- Beteiligung gem. § 4 BauGB für die 11. FNP-Änderung beschlossen.

Im Süden des Geländes des St. Josef- Stifts ist die Erweiterung für das dort bestehende Reha-Zentrum geplant. In einem dritten Bauabschnitt soll eine Aufstockung der Bettenkapazität um rund 90 Betten erfolgen. Für diese Maßnahme wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Das St. Josef-Stift hat sich als überörtlich bedeutsame Fachklinik für Orthopädie, Rheumazentrum und Endoprothesenzentrum in den letzten Jahren in umfangreichem Maße weiterentwickelt. Neben ihrer Bedeutung zur Deckung der verschiedenen gesundheitsbezogenen und sozialen Belange ist die Klinik auch wichtiger Arbeitgeber in der Stadt Sendenhorst. Die Unterstützung der langfristigen Sicherung und zukunftsfähigen Ausrichtung der überregional bedeutsamen Fachklinik „St. Josef-Stift“ stellt für die Stadt Sendenhorst insofern ein wichtiges städtebauliches Ziel dar.

Für den Flächennutzungsplan ist ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, um die Erweiterung planungsrechtlich gemäß den Zielsetzungen zu ordnen.

Da der Erweiterungsbereich im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt ist, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans mit geringfügiger Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche erforderlich.

Inhalt der FNP- Änderung wird die Umwandlung der Darstellung von derzeit "Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" zu "Gemeinbedarfsfläche" mit der Zweckbestimmung "Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen".

Für die Aufstockung des Reha-Zentrums ist zudem die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 St. Josef-Stift, 6. Änderung und Erweiterung erforderlich. Dieses Verfahren wird parallel mit der 11. Änderung des FNP durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 18.11.2022 – einschließlich 15.12.2022.

Nach vorläufiger Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst am 02.02.2023 den Beschluss zur allgemeinen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzu8ngsplans inklusiv aller sonstigen zugehörigen Unterlagen (Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die Aufstellung der Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) werden in der Zeit von

Montag, den 13. März 2023     bis     einschl. Montag, den 17. April 2023

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 308 während der Dienststunden ausgelegt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de