Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten werden in ein Verzeichnis, dem sog. Wählerverzeichnis, aufgenommen. Automatisch aufgenommen werden in das Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst alle Wahlberechtigten, die am 28. April 2024 (Stichtag) mit Hauptwohnung in Sendenhorst gemeldet sind.

Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigungskarte, die als Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient. Später eingetragene Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach Ihrer Eintragung ins Wählerverzeichnis.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20. Mai bis zum 24. Mai 2024 im Wahlbüro im Zimmer 106 im Rathaus eingesehen werden. Hierzu erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Wahlbüro der Stadt Sendenhorst unter 02526/303-211.