Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Im Rahmen des Stärkungspakts NRW stellt das Land den Kommunen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen zur Milderung der krisenbedingten Energiepreise, der hohen Inflation sowie der verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Sendenhorst/Albersloh. Im Rahmen des Stärkungspakts NRW stellt das Land den Kommunen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen zur Milderung der krisenbedingten Energiepreise, der hohen Inflation sowie der verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Stadt Sendenhorst hat einen Betrag in Höhe von rd. 41.800 € erhalten.

Die entsprechenden Einzelheiten ergeben sich aus der »Richtlinie zur Gewährung von Leistungen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen« vom 1. Januar 2023 sowie den Begleitinformationen.

Danach können die bewilligten Mittel von den Kommunen selbst verwandt werden und/oder ganz oder teilweise an Dritte, Einrichtungen anderer Träger der sozialen Infrastruktur, weitergegeben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass lediglich Mittel für Maßnahmen abrechnungsfähig sind, die im Jahr 2023 verausgabt werden und spätestens bis zum 30.09.2023 verbindlich verplant sind. Bezogen auf die Stadt Sendenhorst muss es sich weiterhin um Maßnahmen in der Stadt Sendenhorst handeln. Nicht förderfähig sind Personalausgaben und investive Ausgaben. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen.

Im ersten Schritt geht es nunmehr darum, möglichst konkret, bestehende Bedarfe zu ermitteln. Hierzu haben alle Einrichtungen sozialer Infrastruktur die Möglichkeit, sich bis zum 23.04.2023 unter Verwendung der „Anlage 1 – Bedarfsabfrage und –mitteilung“ bei der Stadt Sendenhorst um Berücksichtigung bei der Mittelverwendung zu bewerben. Die erforderlichen Vordrucke und weitere Informationen zum Stärkungspakt stehen auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW unter dem Link https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zur Verfügung.

Über die Mittelvergabe entscheidet der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gesundheit und Sport der Stadt Sendenhorst in seiner Sitzung am 09.05.2023.

 

Kontakt:

Stadt Sendenhorst

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

 

Dienstbereichsleiter

Jürgen Mai

Tel. 02526 303114

Mail: mai@sendenhorst.de