Stadt vergibt Projektmittel

Auch in diesem Jahr werden – wie berichtet – von der Stadt Gelder aus der Sparkassengewinnausschüttung vergeben. Noch bis Ende August können Fördermittel für gemeinnützige Projekte in Sendenhorst und Albersloh beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände, Initiativen und bürgerschaftliche Gruppen aus Sendenhorst und Albersloh, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt umsetzen wollen und noch Unterstützung bei der Finanzierung brauchen. Pro Projekt können maximal 20.000 € gefördert werden, der Eigenanteil soll bei mindestens 30 % liegen. Eigene Personalkosten können dabei aber nicht angesetzt werden. Mit der Maßnahme darf zudem noch nicht begonnen worden sein und das Projekt muss bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Der zu verwendende Vordruck zur Förderantragstellung findet sich unter https://www.sendenhorst.de/fileadmin/ortsrecht/290.pdf. Die Verwaltung ermutigt ganz konkret auch kleinere Gruppierungen sich mit kreativen Projekten vorzustellen und sich um Fördermittel zu bewerben.

Anne-Katrin Schulte von der Stadtverwaltung steht unter Tel.: 303-213 für Fragen und Infos sehr gerne zur Verfügung.