Schnittmaßnahme Grünstreifen Zegen Esch/Oskar-Schindler-Straße

Am Mittwoch den 08.02.2023 wurde der Grünstreifen zwischen der Straße Zegen Esch und der Oskar-Schindler-Straße im Auftrag der Stadt zurückgeschnitten bzw. „auf den Stock gesetzt“.

Sendenhorst/Albersloh. Am Mittwoch den 08.02.2023 wurde der Grünstreifen zwischen der Straße Zegen Esch und der Oskar-Schindler-Straße im Auftrag der Stadt zurückgeschnitten bzw. „auf den Stock gesetzt“. Im Vorfeld dieser Maßnahme wurden die anliegenden Anwohnerinnen und Anwohner über die Durchführung und die Notwendigkeit der Maßnahme schriftlich informiert. Nachfolgend möchte die Stadt Sendenhorst alle Bürgerinnen und Bürger über die Gründe der Schnittmaßnahme informieren.

Der Grünstreifen ist im Bebauungsplan als Schutz- und Trenngrün ausgewiesen, was hinsichtlich der Funktion einer heckenartigen Gehölzstruktur entspricht. Bei Pflanzung entsprechender Gehölzstrukturen werden u.a. auch Pflanzen gesetzt, die in Teilen durchschlagen und sich zu Bäumen entwickeln können. Im Falle des Grünstreifens am Zegen Esch/ Oskar-Schindler-Straße ist eine solche Entwicklung auch zu beobachten gewesen. Um diesen Prozess der natürlichen Sukzession und der Entwicklung hin zu einer Baumreihe zu unterbrechen und damit die eigentliche Funktion des Grünstreifens als Schutz- und Trenngrün wiederherzustellen bzw. im Sinne des §9 (1) Nr. 25 BauGB zu erhalten, ist eine entsprechende Schnittmaßnahme notwendig gewesen.

Ziel der Maßnahme ist es, die ursprüngliche Funktion als Schutz- und Trenngrün als dichte heckenartige Gehölzstruktur wiederherzustellen. Aufgrund des höheren ökologischen Wertes einer entsprechenden Gehölzstruktur gegenüber einer Baumreihe, wird hierdurch die biologische Vielfalt langfristig gefördert.

Ein abschnittsweises Arbeiten ist in diesem Falle – aufgrund der einzigen Zufahrt von Osten – bautechnisch nicht möglich gewesen. Des Weiteren sind aufgrund der im Nahbereich der Maßnahme vorhandenen Grünstreifen und Gehölzstrukturen ausreichend Ausweichgebiete für Tiere vorhanden.

Damit diese Entwicklung gewährleistet wird, sind in dem zurückgeschnittenen Bereich mittlerweile Aufräumarbeiten durchgeführt worden. Nach Abschluss der ersten Vegetationsperiode wird beurteilt, ob und inwieweit Nachpflanzungen erforderlich werden, welche dann im Herbst 2023 durchgeführt werden.