Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zur Erweiterung der Kita Biberburg

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Albersloh Süd II“ zur Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der Kita Biberburg in Albersloh, inklusiv aller zugehörigen Unterlagen, gem. §13a BauGB ohne Erforderlichkeit eines Umweltberichts, wird in der Zeit von Montag, den 02.10.2023 bis einschl. Donnerstag, den 02.11.2023 offengelegt.

Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst vom 31.08.2023 beauftragt, für den Entwurf der o. g. Änderung des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Albersloh Süd II“ inklusiv aller zugehörigen Unterlagen, gem. §13a BauGB ohne Erforderlichkeit eines Umweltberichts, wird in der Zeit

von Montag, den 02.10.2023 bis einschl. Donnerstag, den 02.11.2023

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 308 während der Dienststunden Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Mittwochnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt. Für eine Einsichtnahme der Unterlagen außerhalb der o. g. Dienststunden ist eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit Frau Usunov erforderlich (02526-303-138 oder usunov(at)sendenhorst.de).

Pläne:

Bebauungsplanentwurf
Begründung

Während der Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zudem können Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans – inklusive Begründung und Anlagen – beispielsweise schriftlich, per E-Mail an usunov(at)sendenhorst.de oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Beteiligung an dem Verfahren findet ausschließlich online statt. Sie können die Beteiligungsseite über die folgende Seite aufrufen: Beteiligungsseite