Landtagswahl 2022 - Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 12. April 2022 an die Wahlberechtigten verschickt.

Am 15. Mai 2022 findet die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Jeder Wähler/Jede Wählerin verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete gewählt. Mit der Zweitstimme werden die Partei und deren Landesliste gewählt.

Der Kreiswahlausschuss hat am 28. März 2022 alle 11 Wahlvorschläge aus dem Kreis Warendorf zur Landtagswahl zugelassen. Der Landeswahlausschuss hat am 29. März 2022 über die Zulassung der Landeslisten entschieden. Dabei wurden 29 Parteien zur Landtagswahl zugelassen.

Nach der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis können nun die Stimmzettel und die Wahlbenachrichtigungen gedruckt werden.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 12. April 2022 an die Wahlberechtigten verschickt. Wer bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung im Wahlamt (wahlamt(at)sendenhorst.de, Frau Steinhoff 02526/303-211 o. Frau Ertug 02526/303-214) melden.

Alle Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Eine Beantragung kann einfach und schnell online erfolgen. Der Online-Internetwahlschein (OLIWA) ist auf der Homepage der Stadt Sendenhorst unter dem Anliegen „Wahlen“ zu finden. Die Unterlagen für die Briefwahl kön-nen auch schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder persönlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Zur Durchführung der Briefwahl wird die Stadt Sendenhorst ab dem 19. April 2022 ein Briefwahlbüro im Kommunalforum, Weststr. 9 – 11 (Eingang vom Kühl), einrichten, das zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet sein wird. Hier kann auch bei persönlicher Vorsprache unter Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen direkt gewählt werden. Die Beantragung der Brief-wahlunterlagen ist grundsätzlich bis Freitag, den 13. Mai 2022, 18.00 Uhr möglich. Der Wahlbrief muss dann bis zum Wahltag, 15. Mai 2022, spätestens bis 18.00 Uhr wieder bei der Stadt Sendenhorst eingegangen sein.

Weitere Einzelheiten zum Wahltag am 15. Mai 2022 werden noch bekanntgegeben.