Jugendschutzkontrollen an Karneval

Am 12. Februar 2024 findet der alljährliche Rosenmontagsumzug in Sendenhorst statt. Damit die Karnevalsnarren unbeschwert an dem Karnevalstreiben teilnehmen können, treffen die Kreisverwaltung, die Polizei, der DRK-Sanitätsdienst und die Stadt Sendenhorst die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere der Jugendschutz spielt dabei eine besondere Rolle.

Die Polizei und das Ordnungsamt werden wieder verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durchführen. „Wir wollen keine Spiel- und Spaßverderber sein – Karneval soll gefeiert werden. Doch an einem Punkt ist für uns Schluss: wenn gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird. An dieser Stelle werden die Polizei und das Ordnungsamt zusammen mit dem Jugendamt des Kreises entschieden einschreiten“, so Ordnungsamtsleiter Jürgen Mai. Auch zur Karnevalszeit soll es daher für Kinder und Jugendliche im Kreis Warendorf keinen Freifahrtschein für Alkoholmissbrauch geben.

Das Jugendamt wird an Rosenmontag im Haus Siekmann, Weststr. 18 in Sendenhorst wieder eine zentrale Jugendschutzstelle einrichten. Dort werden Jugendamtsmitarbeiter/innen Kinder und Jugendliche betreuen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen bzw. stark alkoholisiert oder mit entsprechenden Getränken angetroffen werden. Dabei arbeiten die Kreispolizei, das Jugendamt sowie das Ordnungsamt Hand in Hand.

 

Jugendliche, die so tief ins Glas geschaut haben, dass sie eine Alkoholvergiftung erlitten haben oder aus anderen Gründen dringend in ein Krankenhaus gebracht werden müssen, werden nicht zu der zentralen Stelle des Jugendamtes gebracht, sondern erhalten die benötigte medizinische Hilfe. Die Inobhutnahme durch das Jugendamt soll nur für kurze Zeit erfolgen, bis die Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern abgeholt werden. Die jungen Menschen und ihre Eltern werden dabei gezielt von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Jugendamtes über die Gefahren des Alkohols aufgeklärt und beraten.

Für die Minderjährigen gilt: Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt – Schnaps und andere branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren getrunken und gekauft werden. Auch die Verkaufsstellen haben sich daran zu halten.

Allen jungen Menschen, Eltern und Verkäufern muss klar sein, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nicht geduldet werden.

Bereits im vergangenen Jahr ist die Kampagne „DU ENTSCHEIDEST“ im Kreis Warendorf gestartet. Die kreisweite Kampagne macht auf alkoholbedingte Beeinträchtigungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufmerksam. Die Plakate der Kampagne sind u.a. in Bussen des ÖPNV im Kreis Warendorf zu sehen. Weitere Informationen zu den Folgen und Gefahren von Alkoholkonsum können der Website www.suchtvorbeugung-waf.de entnommen werden.