Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen

Die Verwendung von Pyrotechnik wird auf folgenden Plätzen und Zonen per Allgemeinverfügung der Stadt Sendenhorst verboten.

Um weitere Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern, sind Kontakte deutlich zu reduzieren und größere Zusammenkünfte von Menschen zu vermeiden. Zusätzlich zur Deltavariante wird deutschlandweit mit steigender Tendenz auch die Omikronvariante nachgewiesen, die deutlich übertragbarer ist. Bezüglich nachfolgender Plätze besteht die Gefahr von Menschenansammlungen anlässlich des Abrennens von Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2021/2022. Aufgrund dessen wird die Verwendung von Pyrotechnik auf den folgenden Plätzen und Zonen per Allgemeinverfügung der Stadt Sendenhorst verboten (s. beigefügter Übersichtsplan):

 

  • in der Fußgängerzone (Sendenhorst)
  • auf dem Marktplatz (Sendenhorst)
  • auf dem Gelände der Pfarrkirche St. Martin (Sendenhorst)
  • auf der Wiemhove (Albersloh)

Wie im vergangenen Jahr ist bundesweit wieder ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen worden. Altbestände können privat gezündet werden (ausgenommen auf den v.g. Plätzen). Allerdings wird dringend empfohlen, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr zu verzichten. Dadurch können Verletzungen vermieden werden, die das derzeit ohnehin stark belastete Gesundheitssystem zusätzlich in Anspruch nehmen würden.

Zudem sind die geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß der Coronaschutzverordnung zu beachten. Ab dem 28.12.2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Innen- und Außenbereich nur noch mit max. zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten strengere Bestimmungen. Neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.