Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2024 – Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen

Die Stadt Sendenhorst ruft Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer dazu auf, für kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen einen Antrag auf Förderung bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.

Die Stadt Sendenhorst ruft Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer dazu auf, für kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen einen Antrag auf Förderung bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen. Insgesamt stehen 8.000 € zur Verfügung, die an Denkmaleigentümerinnen und – eigentümer vergeben werden können.

Förderfähig sind alle noch nicht begonnenen Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz und des Erscheinungsbildes des Denkmals sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes.

Modernisierungsmaßnahmen oder der Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz sind hingegen nicht förderfähig.

Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer können ab sofort Anträge an die Stadt als Untere Denkmalbehörde stellen. Neu ist in diesem Jahr das Verfahren zur Abwicklung der Pauschalförderung. Diesbezüglich steht die Untere Denkmalbehörde für Fragen gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Sabine Nienkemper, 0 25 26 – 30 31 32.