Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens unter anderem die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 beschlossen hat. Das hat zur Folge, das ab 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unberührt.

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

 

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

 

Eltern, die mit ihren Kindern auf Fernreise gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge künftig einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. „Der Chip enthält elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI). Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann das Kind mit dem Kinderreisepass reisen.

Ab dem 1. Januar genügt für Reisen innerhalb der EU der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Personalausweis und Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Allerdings dann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Personalausweis und Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. Wenn das Kind bisher keinen Ausweis hatte, muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Ein bei der Antragstellung nicht anwesende sorgeberechtigte Person kann auch eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben.