Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 5.1 - Albersloh Süd I - 2. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2018 den Be-bauungsplan Nr. 5.1 "Albersloh-Süd" 2. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der Planänderung ist, dass auf der „Fläche für Gemeinbedarf“ der Gnadenkirche in Albersloh zukünftig neben „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ auch „Einrichtungen für soziale Zwecke und für Zwecke des Gesundheitswesens“ zulässig sind. Die Baugrenzen sollen auf dem Flurstück 1177 jeweils in nördliche und westliche Richtung erweitert werden. Es erfolgt eine Umwandlung der Festsetzung von „Walmdach“ in „Satteldach“. Die „Baumassenzahl“ wird aufgehoben und eine max. Zweigeschossigkeit mit der Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.

Da die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt werden, erfolgte die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der   Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind sowie von der zusammenfas-senden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.  Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de