Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 45 "Quartier Nordgraben"

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 17.03.2016 den Bebauungsplan Nr. 45 "Quartier Nordgraben" als Satzung beschlossen.

Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es, für den Blockinnenbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen. Für bisherige große Gartengrundstücke im Blockinnenbereich sollen überbaubare Flächen zur einer, gemäß den Zielen der Landesplanung gewünschten, innerstädtischen Nachverdichtung ausgewiesen werden. Weiterhin sollen durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs die Verkehrsflächen auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden. Gemeinsam mit neuen öffentlichen Aufenthaltsflächen soll insgesamt ein attraktives Wohnumfeld geboten werden.

Da es sich bei der Planung um eine  Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 a BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen;  § 4c ist nicht anzuwenden.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist wurde der Bebauungsplan Nr. 45 "Quartier Nordgraben" am  08.04.2016 rechtskräftig.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de