Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 2 - Südost - 7. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 2 Südost, 7. Änderung, als Satzung beschlossen. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan ab dem 21.07.2016 rechtskräftig.

Inhalt der Planänderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Ge-markung Sendenhorst, Flur 43, Flurstück 2900 um 12 m nach Nordwesten und die Anhebung der GFZ von 0,7 auf 0,8. Die Firsthöhe wird auf maximal 11,0 m und die Zahl der Stellplätze auf dem Grundstück auf maximal 7 festgesetzt. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans bleiben unberührt.

Da die Grundzüge der bestehenden Planung in vollem Umfang erhalten bleiben, wird der Bebauungsplan im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 , von dem Umweltbericht nach § 2a , von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de