Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 1 „Albersloh- Ost“, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 19.05.2016 den Bebauungsplan Nr. 1 Albersloh-Ost, 3. Änderung, als Satzung beschlossen. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan ab dem 08.07.2016 rechtskräftig.

Inhalt der Planänderung ist eine Verschiebung der Baugrenze im Bereich der Grundstücke Ge-markung Albersloh, Flur 30 Flurstücke 79 und 1139 parallel zur westlichen Grundstücksgrenze in einen Abstand von derzeit 9,0 m auf 5,5 m. Mit der Verschiebung wird in der Flucht der äußerste westliche Eckpunkt der Baugrenze auf Parzelle 1330 aufgenommen. Alle übrigen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgt im  beschleunigten  Verfahren  gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de