Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2019 den Bebauungsplan Nr. 50 „Fallschirmsprunggelände Elmster Berg“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Der Fallschirmsportclub Münster e.V. betreibt im Bereich „Elmster Berg“, Gemarkung Sendenhorst, Flur 3, Flurstück 45 ein Fallschirmsprunggelände. Der aus der parallel durchgeführten 9. Änderung des Flächennutzungsplans entwickelte Bebauungsplan enthält die Festsetzung „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „dem Fallschirmsport dienende Anlagen“. Innerhalb dieser Fläche sind Baugrenzen für die bereits bestehende Containeranlage und einen geplanten Freisitz mit temporärem Wetterschutz festgesetzt.
Der Bebauungsplan ist am 29.07.2019 in Kraft getreten.