Stadtplanung

Die Stadtplanung in Sendenhorst erfolgt zum einen nach den formellen Plänen, wie den Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan und dem Regionalplan. Und zum anderen sind auch informelle Konzepte, die der Rat beschlossen hat, für die Stadt selbstbindend. 

Bebauungspläne

Bebauungspläne sind städtische Satzungen, die vom Rat beschlossen wurden. Das Recht zu bauen orientiert sich nach dem Bebauungsplan im betreffenden Gebiet, falls einer vorhanden ist, anderenfalls nach den Regelungen des § 34 BauGB.

Flächen-nutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte zukünftige Entwicklung der Stadt dar und ist behördenverbindlich. 

Regionalplanung

Auf Ebene des Münsterlandes gilt der Regionalplan Münsterland, der aus dem Landesentwicklungsplan entwickelt wird.

Innenstadt-konzept

Das Innenstadtkonzept wurde in zwei Schritten umgesetzt: 2012-2016 der Innenstadtkern und 2020-2023 die Promenaden und die Wege in die Stadt. 

Einzelhandels-Konzept

Das Einzelhandelskonzept als informelles Instrument der Planung wurde jüngst neu aufgelegt und am 10.7.2025 vom Rat der Stadt Sendenhorst beschlossen.