Stadtplanung

Die Stadtplanung in Sendenhorst erfolgt zum einen nach den formellen Plänen, wie den Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan und dem Regionalplan. Und zum anderen sind auch informelle Konzepte, die der Rat beschlossen hat, für die Stadt selbstbindend. 

Bebauungspläne

Bebauungspläne sind städtische Satzungen, die vom Rat beschlossen wurden. Das Recht zu bauen orientiert sich nach dem Bebauungsplan im betreffenden Gebiet, falls einer vorhanden ist, anderenfalls nach den Regelungen des § 34 BauGB.

Flächennutzungs-plan

Der Flächennutzungsplan ist ein Bauleitplan auf gesamtstädtischer Ebene. Er zeigt die angestrebte zukünftige Nutzung des Raumes. 

Regionalplanung

Auf Ebene des Münsterlandes gilt der Regionalplan Münsterland, der aus dem Landesentwicklungsplan entwickelt wird.

Innenstadt-konzept

Das Innenstadtkonzept wurde in zwei Schritten umgesetzt: 2012-2016 der Innenstadtkern und 2020-2023 die Promenaden und die Wege in die Stadt. 

Einzelhandels-konzept

Das Einzelhandelskonzept stellt als informelles Planungsinstrument eine Selbstbindung der Kommune dar und ich Basis für die Steuerung von Einzelhandel.