Bebauungspläne
Bebauungspläne im Verfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21.2 „Schörmel-West“
Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst vom 20.05.2025 beauftragt, für den Entwurf der o. g. Änderung des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen (vgl. Seite 1 dieser Bekanntmachung).
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21.1 „Schörmel-West“ sowie der Entwurf der Bebauungsplanbegründung werden in der Zeit von
Montag, den 16.06.2025 bis einschl. Freitag, den 25.07.2025
im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 302 während der Dienststunden Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Mittwochnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt. Für eine Einsichtnahme der Unterlagen außerhalb der o. g. Dienststunden ist eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit Frau Usunov erforderlich (02526-303-138 oder usunov@sendenhorst.de).
Während der Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zudem können Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans – inklusive Begründung und Anlagen – beispielsweise schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Umweltbericht wird als Teil II der Begründung erarbeitet und zum Entwurf für die Veröffentlichung des Bebauungsplans mit Umweltbericht gemäß §§ 3(2), 4(2) BauGB beigefügt.
Die weitere Beratung des Bebauungsplans erfolgt voraussichtlich in den kommenden Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses am 11.09.2025 (Abwägung und Empfehlung an den Rat zum Satzungsbeschluss). Die abschließende Abwägung und der Satzungsbeschluss werden voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 09.10.2025 erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zu Bauleitplänen und aktuellen Bauleitplanverfahren der Stadt Sendenhorst auch im Internet auf der Seite der Stadt Sendenhorst unter www.sendenhorst.de >Wirtschaft, Bauen und Umwelt >Planen und Bauen >Bebauungspläne einzusehen sind.
Diese Bekanntmachung kann im Internet auf der Seite der Stadt Sendenhorst unter www.sendenhorst.de >Unsere Stadt >Bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Planungsunterlagen können HIER eingeseehen werden.
Bebauungspläne in Sendenhorst und Albersloh
Die Bebauungspläne in Sendenhorst und Albersloh zeigen das Baurecht detailliert auf. Im Folgenden werden zunächst die Bebauungspläne für den Ortsteil Sendenhorst aufgelistet, und dann die für den Ortsteil Albersloh.
Die Bebauungspläne in Sendenhorst und Albersloh erreichen Sie über folgenden Links (bitte auf das Bild klicken):
Geoportal
Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst