Bebauungspläne
Bebauungspläne zeigen das geltende Baurecht für die Grundstücke der Stadt Sendenhorst auf. Diese enthalten rahmensetzende Vorschriften zu Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschossigkeit, Dichte), zur Bauweise, zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen sowie zu Grün- und Verkehrsflächen, aber auch zu öffentlichen Flächen oder Flächen des Gemeinbedarfes. Ziel ist die Steuerung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsteile Sendenhorst und Albersloh, um soziale, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen zu berücksichtigen.
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Bebauungspläne im Verfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Albersloh Ortskern“
Die im Rahmen des Ziel- und Entwicklungskonzept Albersloh erarbeiteten Vorstellungen zur Entwicklung des Ortskerns werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in planungsrechtlich zulässige Vorgaben transformiert. Der Ziel- und Entwicklungsplan basiert auf einer integrierten Betrachtung der baulichen, funktionalen und gestalterischen Strukturen und definiert Ziele und Maßnahmen zu den Themenbereichen „Bauliche Entwicklungen“, „Ortsbild / Aufenthaltsqualität“, „Erschließung“ und „Natur“. Um eine verträgliche und geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortskerns zu gewährleisten und den besonderen Charakter des Dorfkerns dauerhaft zu sichern, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst vom 18.11.2025 beauftragt, für den Entwurf des Bebauungsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Albersloh Ortskern“ sowie der Entwurf der Bebauungsplanbegründung werden in der Zeit von
Mittwoch, den 07.01.2026 bis einschl. Donnerstag, den 05.02.2026
im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 309 während der Dienststunden
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Mittwochnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
ausgelegt. Für eine Einsichtnahme der Unterlagen außerhalb der o. g. Dienststunden ist eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit Herrn Rütter erforderlich (02526-303-139 oder ruetter@sendenhorst.de). Die Planunterlagen können zusätzlich in dieser Zeit unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.o-sp.de/sendenhorst/plan?87480
Geoportal - Planwerke und Konzepte
Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Herr Rütter
Stadtplanung, Bauordnung
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst