Bebauungspläne

Bebauungspläne zeigen das geltende Baurecht für die Grundstücke der Stadt Sendenhorst auf. Diese enthalten rahmensetzende Vorschriften zu Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschossigkeit, Dichte), zur Bauweise, zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen sowie zu Grün- und Verkehrsflächen, aber auch zu öffentlichen Flächen oder Flächen des Gemeinbedarfes. Ziel ist die Steuerung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsteile Sendenhorst und Albersloh, um soziale, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen zu berücksichtigen.

Für eine Übersicht aller Bebauungspläne der Stadt Sendenhorst als interaktive Karte klicken Sie bitte hier oder nutzen sie das eingebette Geoinformationssystem unten auf dieser Seite (dazu müssen Sie das Anzeigen des Inhalts der Tetraeder GmbH akzeptieren).

 


Bebauungspläne im Verfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Ostheide“ - 5. Änderung und Erweiterung

Ziel der Planung ist es, über die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 17 „Ostheide“ attraktive Gewerbegrundstücke zu schaffen und die für die Grundstücke notwendige infrastrukturelle Erschließung planungsrechtlich zu sichern. Außerdem soll die Errichtung einer Bogenschießanlage mit Schützenhalle auf der Fläche ermöglicht werden.

Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst vom 24.09.2026 beauftragt, für den Entwurf des Bebauungsplans die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Ostheide“ 5. Änderung und Erweiterung sowie der Entwurf der Bebauungsplanbegründung werden in der Zeit von

 

Donnerstag, den 29.10.2026 bis einschl. Montag, den 23.11.2026

 

im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 309 während der Dienststunden 

Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

Mittwochnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und

Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

ausgelegt. Für eine Einsichtnahme der Unterlagen außerhalb der o. g. Dienststunden ist eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit Herrn Rütter erforderlich (02526-303-139 oder ruetter@sendenhorst.de). Die Planunterlagen können zusätzlich in dieser Zeit unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.o-sp.de/sendenhorst/plan?92288 


Geoportal - Planwerke und Konzepte

Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

 

Telefon: 

Montags und Freitags 0160-8505323

Dienstags bis Donnerstags 02526-303-138

02526/303-100

Herr Rütter
Stadtplanung, Bauordnung

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-139 02526/303-100