Bebauungspläne
Bebauungspläne zeigen das geltende Baurecht für die Grundstücke der Stadt Sendenhorst auf. Diese enthalten rahmensetzende Vorschriften zu Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschossigkeit, Dichte), zur Bauweise, zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen sowie zu Grün- und Verkehrsflächen, aber auch zu öffentlichen Flächen oder Flächen des Gemeinbedarfes. Ziel ist die Steuerung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsteile Sendenhorst und Albersloh, um soziale, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen zu berücksichtigen.
Für eine Übersicht aller Bebauungspläne der Stadt Sendenhorst als interaktive Karte klicken Sie bitte hier.
Eine Liste aller geltenden Bebauungspläne erreichen Sie über die Abbildungen “Bebauungspläne in Sendenhorst” / “Bebauungspläne in Albersloh” unten auf dieser Seite.
Bebauungspläne im Verfahren
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.12 „Südost - VBP Stadtbörne 7“
Anlass der Planung ist der Wunsch, auf dem bebauten Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 43, Flurstück 2423 einen Gebäudeanbau für Wohnzwecke zu errichten. Hiermit soll im Rahmen einer Nachverdichtung das Zusammenleben mehrerer Generationen auf einem Grundstück verwirklicht werden. Für die Maßnahme ist die Anpassung der Baugrenzen erforderlich, da das Vorhaben derzeit planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. Das betreffende Flurstück 2423 soll geteilt werden. Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet im Südosten der Stadt Sendenhorst innerhalb des Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Südost“.
Die Stadt Sendenhorst beabsichtigt für die Vorhabenfläche den Bebauungsplan Nr. 2 im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans dahingehend zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das beschriebene Vorhaben geschaffen werden. Die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplans werden durch das Vorhaben nicht berührt, da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt.
Auf der Grundlage des Vorhabens wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung erstellt, der nun gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB offengelegt wird.
Die Verwaltung wurde gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Sendenhorst vom 11.09.2025 beauftragt, für den Entwurf des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.12 „Südost – VBP Stadtbörne 7“ sowie der Entwurf der Bebauungsplanbegründung werden in der Zeit von
Montag, den 15.10.2025 bis einschl. Freitag, den 17.11.2025
im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstr. 1, 48324 Sendenhorst, 2. OG, Zimmer 309 während der Dienststunden
Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Mittwochnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
ausgelegt. Für eine Einsichtnahme der Unterlagen außerhalb der o. g. Dienststunden ist eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung mit Herrn Rütter erforderlich (02526-303-139 oder ruetter@sendenhorst.de). Die Planunterlagen können zusätzlich in dieser Zeit unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.o-sp.de/sendenhorst/plan?pid=86383
Während der Auslegungsfrist besteht für Jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zudem können Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans – inklusive Begründung und Anlagen – beispielsweise schriftlich, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bebauungspläne in Sendenhorst und Albersloh
Die Bebauungspläne in Sendenhorst und Albersloh erreichen Sie über folgenden Links (bitte auf das Bild klicken):
Geoportal
Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Herr Rütter
Stadtplanung, Bauordnung
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst