Einzelhandelskonzept 2024
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sendenhorst wird aktuell fortgeschrieben, da das bestehende Konzept aus 2007 mit Ergänzung aus 2013 einer Aktualisierung bedarf. In seiner Sitzung am 31.08.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, das Büro Stadt + Handel zu beauftragen (Vorlage 644/23).
Nach einem Auftaktgespräch Ende November 2023 wurde im Januar 2024 vom Büro der Einzelhandelsbestand in den Ortsteilen Sendenhorst und Albersloh und in den Außenbereichen erhoben. Vom 17.01.2024 - 13.02.2024 fand eine Befragung der Gewerbetreibenden statt, in der die Gewerbetreibenden persönlich kontaktiert wurden und sie die Möglichkeit hatten, online an der Befragung teilzunehmen. Die Ergebnisse aus der Analysephase wurden gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu einem ersten Konzeptentwurf aufgearbeitet und mit einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Kommunalpolitik, IHK, dem Gewerbevereinen Sendenhorst und Albersloh, der Interessensgemeinschaft Albersloh, dem Seniorenbeirat und der Stadtverwaltung am 04.07.2024 diskutiert.
Die Ergebnisse sind in einen Bericht eingeflossen, der in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.9.2024 durch das Büro Stadt + Handel vorgestellt wird. Auch wenn ein Einzelhandelskonzept ein informelles Instrument der Stadtplanung ist, so soll es doch der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt werden, denen die Möglichkeit zu Stellungnahmen gegeben wird.
Diese Offenlage wurde verlängert und erfolgt bis zum 17. Januar 2025.
Für Anregungen und Hinweise bitten wir um eine E-Mail an Katja Usunov (usunov@sendenhorst.de) oder Philip Wettengel (wettengel@sendenhorst.de).
Die Anregungen und Hinweise, die eingehen, werden anschließend abgewogen und das Konzept angepasst. Als Steuerungsinstrument für den Einzelhandel soll das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 06.02.2025 vom Rat am 27.03.2025 beraten bzw. beschlossen werden.
Einzelhandelskonzept 2007
Ein Einzelhandelskonzept gibt auf der Basis der Analyse der vorhandenen Einzelhandelsstruktur Empfehlungen zur standortbezogenen Steuerung des Einzelhandels. Vom Rat beschlossen ist es ein informelles Planungsinstrument zur Selbstbindung, dient aber als solches der Umsetzung rechtlicher Vorgaben zur Steuerung des Einzelhandels. So beinhaltet es die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche in den Ortsteilen Sendenhorst und Albersloh, sowie Ergänzungsstandorte und Solitärstandorte.
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2024
Aktuell wird das Einzelhandelskonzept aus 2007 fortgeschrieben. Hierzu hat im Januar 2024 eine Händlerbefragung stattgefunden. Die ersten Ergebnisse des Konzeptes werden im Sommer 2024 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
Frau Usunov
Stadtplanung, Bauordnung
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Philip Wettengel
Stabsstelle
Wirtschaftsförderung
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst