Einzelhandelskonzept 2025

Die grundlegende Zielstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist es, den Einzelhandel in einem definierten Raum (z. B. in einer Kommune) in räumlicher und funktionaler Hinsicht zu steuern und zukünftige Einzelhandelsentwicklungen zielgerichtet und vorausschauend an städtebaulich und stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Standorte zu lenken. Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept liefert damit eine wichtige Basis für eine aktive (und nicht reaktive) Handels- und Standortentwicklung und trägt zu einer ausgeglichenen Zentren- und Standortentwicklung bei.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Sendenhorst wurde im Rat der Stadt Sendenhorst am 10.07.2025 beschlossen und ist hier einsehbar. 

Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-138 02526/303-100

Philip Wettengel
Stabsstelle
Wirtschaftsförderung

Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

02526/303-323 02526/303-100