Inklusion

Inklusion ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben – und zwar von Anfang an. In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten, ist dieses Recht auf Inklusion festgeschrieben. Durch Inklusion wird niemand mehr ausgegrenzt.

Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung: drei entscheidende Grundsätze der Konvention, die es gilt, in unserer Gesellschaft umzusetzen.

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die jedem Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – diese Teilhabe ermöglichen.

Inklusionsbeauftragte

Um die Belange von Menschen mit einer Behinderung zu wahren und durchzusetzen, wurde mit Wirkung zum 01.06.2024 seitens des Rates der Stadt Sendenhorst Birgit Stumm als ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte bestellt. Síe übt ihr Amt unabhängig, aber in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Verwaltung aus.

Frau Stumm ist Ansprechpartnerin und Wegweiserin für alle Menschen mit Handicap und ihre Angehörigen in Sendenhorst und Albersloh. Sie trägt Sorge dafür, dass die Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes eingehalten werden und mittels geeigneter Maßnahmen Benachteiligungen abgebaut werden. Durch gezielte Initiativen soll in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung und die Achtsamkeit im Umgang miteinander sensibilisiert werden. Erklärtes Ziel ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der gesellschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen und zu stärken.

Persönliche Sprechstunde:

Jeden 2.und 4. Dienstag d. Monats von 14.00 – 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Rathaus Zi. 111, EG, barrierefrei erreichbar über den Seiteneingang (bei Bedarf bitte klingeln)

Telefonische Sprechstunde: jeden 1. und 3. Dienstag d. Monats von 14.00 – 16.00 Uhr