Kommunale Wärmeplanung der Stadt Sendenhorst
Auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Städten und Gemeinden dabei unterstützt, ihre Wärmeversorgung nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten. Durch die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und die Identifikation von Potenzialen für erneuerbare Wärmequellen können individuelle Konzepte entwickelt werden, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
Die Bestimmungen zum Umfang, Inhalt und damit verbundenen Befugnissen und Verpflichtungen der kommunalen Wärmeplanung sind im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Abk. Wärmeplanungsgesetz – WPG) für alle Kommunen festgelegt. Das Wärmeplanungsgesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet jede Kommune im Bundesgebiet zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans. Kommunen mit einer Einwohnergröße über 100.000 Einwohner müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
Die Nachbarstädte Sendenhorst und Drensteinfurt haben aufgrund der Lage, Größe und Ausprägung vergleichbare Voraussetzungen für die Erarbeitung eines Wärmeplans. Um die Synergien sinnvoll und effizient zu nutzen, haben die beiden Städte eine interkommunale Zusammenarbeit für die Erstellung der Wärmeplanung erklärt.
Der Kern der der kommunalen Wärmeplanung besteht aus vier zentralen Schritten:
- In der Bestandsanalyse werden die aktuellen Wärmebedarfe und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen der Kommune ermittelt. Auch die lokale Energieinfrastruktur wird analysiert. Dabei werden wichtige Kennzahlen, wie die aktuellen Wärmeträger, die Nutzungsart von Gebieten und die Flächendichte, einbezogen.
- Ziel der anschließenden Potenzialanalyse ist die Identifikation und Bewertung der lokalen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen und von Einsparpotenzialen. Hierbei werden zum Beispiel Flächen für Solar- und Geothermie oder industrielle Abwärmequellen bewertet und möglich Einsparungen im Wärmesektor durch die Gebäudesanierung berechnet.
- Auf Basis der erhobenen Daten und Erkenntnisse wird ein klimaneutrales Zielszenario für die Wärmeversorgung im Jahr 2045 entwickelt. Mögliche Entwicklungspfade werden auf die kommunalen Klimaziele und -strategien abgestimmt und in einer Szenarioanalyse verglichen.
- Zuletzt erfolgt die Strategiefestlegung. Als Ergebnis entsteht ein Maßnahmenkatalog, in dem konkrete Handlungsempfehlungen, Infrastrukturmaßnahmen und Projekte priorisiert und beschrieben sind.
Aktuelles
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie am 27.08.24
Downloads:
- Mitteilungsvorlage 2024/0839 Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung - Zwischenbericht
- Vorgestellte Präsentation
Infoveranstaltung Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 15.08.2024
- abgeschlossen
- Präsentation der Veranstaltung