Regionalplan + Landesentwicklungsplan

Auf der Ebene der Landesplanung gibt es den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, auf regionaler Ebene den Regionalplan Münsterland. Beide Pläne werden im Folgenden vorgestellt und die Möglichkeit zum download gegeben.


Regionalplan Münsterland

Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor.

Der Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 27. Juni 2014 mit der Bekanntmachung wirksam. Seitdem wurde der Regionalplan Münsterland mehrfach geändert. Die umfangreichste Änderung erfolgte im Zuge des Verfahrens zur Anpassung an den Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31. März 2025 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 16. April 2025 wirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der Sachliche Teilplan Energie und der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert.

Den gesamten Regionalplan und die aktuellen Änderungen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster [hier].

Einen Ausschnitt des Regionalplans Münsterland für die Ortsteile Albersloh und Sendenhorst finden Sie [hier]


Landesentwicklungslpan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Wirtschaftsministerium. Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Raumordnungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz.

Den aktuellen Landesentwicklungsplan NRW können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen sowie die jeweiligen Änderungen finden Sie auf der Seite des Ministeriums [hier].

Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-138 02526/303-100

Frau Nienkemper
Stadtplanung, Bauordnung

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-132 02526/303-100

Herr Fühner
Dienstbereichsleiter DB 6

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-136 02526/303-100