Regionalplan + Landesentwicklungsplan

Auf der Ebene der Landesplanung gibt es den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, auf regionaler Ebene den Regionalplan Münsterland. Beide Pläne werden im Folgenden vorgestellt und die Möglichkeit zum download gegeben.


Regionalplan Münsterland

Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor.

Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie und seit dem 24. Oktober 2018 durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind mittlerweile mehrere Regionalplanänderungen wirksam geworden.

Den aktuellen Regionalplan und die aktuellen Änderungen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster [hier].


Regionalplanänderung

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden.

Vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren ist nun beendet. Stellungnahmen können nicht mehr abgegeben werden.

Die Unterlagen zur Änderung des Regionalplans können zu Informationszwecken weiterhin im Abschnitt „Planunterlagen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Alle Informationen zur Regionalplanänderung finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung [hier].


Landesentwicklungslpan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Wirtschaftsministerium. Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Raumordnungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz.

Den aktuellen Landesentwicklungsplan NRW können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen sowie die jeweiligen Änderungen finden Sie auf der Seite des Ministeriums [hier].

Frau Usunov
Stadtplanung, Projektmanagement

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-138 02526/303-100

Frau Nienkemper
Stadtplanung, Bauordnung

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-132 02526/303-100

Herr Fühner
Dienstbereichsleiter DB 6

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst

02526/303-136 02526/303-100