Elektronische Kommunikation


Rahmenbedingungen

Die Stadt Sendenhorst bietet Ihnen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach Paragraph 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land NRW (VwVfG NW) und Paragraph 36 a Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt Paragraph 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Die Stadt Sendenhorst hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Sendenhorst und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, Eigenbetriebe, Tochtergesellschaften, andere Behörden und Institutionen und ähnliches).


Unverschlüsselte elektronische Kommunikation ohne Signatur

Für die unverschlüsselte elektronische Kommunikation ohne Signatur mit der Stadt Sendenhorst wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
info(at)sendenhorst.de

Darüber hinaus können Sie unverschlüsselte E-Mails ohne Signatur auch an alle anderen im Internetangebot oder auf Briefköpfen der Stadt Sendenhorst ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden.


Dateianhänge in E-Mail-Nachrichten

Folgende Dateiformate können als Dateianhang übermittelt werden:
PDF, RTF, TXT, JPEG, JPG, PNG, GIF, TIF

Maximale Dateigröße: 30 Megabyte

Andere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.

Für das Versenden größerer Dateien verwenden Sie bitte unseren Datentransferdienst.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle bzw. in geeigneter Weise informiert.


IT-Abteilung

Kirchstraße 1

48324 Sendenhorst