Straßen- und Wegekonzept der Stadt Sendenhorst (2023-2027)
(das nachfolgende Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 13.12.2022 beraten und beschlossen)
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Landesgesetzgeber hat zum 01.01.2020 einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ in das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme, weder inhaltlicher noch zeitlicher Art. Hierzu bedarf es einer weitergehenden Maßnahmenplanung, ggf. einer Ausschussbefassung und der entsprechenden Mittelbereitstellung im Haushalt. Das Straßen- und Wegekonzept soll möglichst über Jahre im Voraus transparent über anstehende Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen informieren und als Entscheidungsgrundlage zur Mittelbereitstellung dienen. Das Konzept unterliegt jedoch einer fortlaufenden Prüfungs- und Anpassungsnotwendigkeit. So kann es beispielsweise durch Erkenntnisse aus noch zu erstellenden Bodengutachten zu Veränderungen in der vorzusehenden Bauweise (reine Unterhaltung oder Vollausbau) kommen, was wiederum Auswirkungen auf die Beitragspflicht haben kann. Auch kann beispielsweise die Auflage von Förderprogrammen eine Verschiebung bei der zeitlichen Realisierungsplanung mit sich bringen. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die Beschreibung der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Abschnitte nicht deckungsgleich sein muss mit dem Abrechnungsgebiet und damit den beitragspflichtigen Anliegern.
Das vom Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) erlassene Muster ist dahingehend ergänzt worden, dass unter 2.b) ausgeführt wird, ob eine Verbundmaßnahme mit dem Abwasser- und/oder Wasserwerk vorliegt, da sie die Entscheidung über eine Straßenunterhaltung oder Straßenbaumaßnahme maßgeblich beeinflussen kann.
Darüber hinaus ist unter 2.b) in Überschrift und Einleitungssatz das Wort „voraussichtlich“ ergänzt worden, da im Vorfeld nicht abschließend (insbesondere für alle Teileinrichtungen) geprüft werden kann, ob eine Beitragserhebung erfolgen kann. Vielfach ist zur Prüfung einer Verbesserung z. B. die Vorlage eines Bodengutachtens oder einer lichttechnischen Berechnung erforderlich, welche(s) zum jeweiligen Beschlusszeitpunkt über das Straßen- und Wegekonzept jedoch häufig noch nicht vorliegt.
Darüber hinaus sind die geplanten Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unter 3. aufgenommen worden, für welche von den Eigentümern ein Erschließungsbeitrag nach § 127ff BauGB erhoben wird.
Die Ergänzungen dienen der Gesamtübersicht über alle anstehenden Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen.
2. Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen
2.a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
Lfd.Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Unterhaltungsmaßnahme | Umsetzung im Jahr | |
---|---|---|---|---|---|
1 | Bergkamp | von Breil bis zum Beginn des Fußweges zur Bergstraße | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne, Gehwegregulierung | 2023 | |
2 | Nachtigallenweg | von Bergkamp bis Ende | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne | 2023 | |
3 | Zeisigweg | von Bergkamp bis Ende | Asphaltdecke, Bordstein, Rinne | 2023 | |
4 | Langenstraße | Einmündung Prozessionsweg bis Annette-von-Droste-Hülshoff-Str. | Nördlicher Gehweg | 2023 | |
5 | Oststraße/Kirchstraße | Einmündung Osttor bis Einmündungsbereich Nordstr. | Beidseitiger Gehweg (kein Vollausbau) | 2023 | |
6 | Teckelschlaut | Parkplatz südl. Bahnhofstr. 4 (ehem. Rote Schule) | Beidseitiger Gehweg (kein Vollausbau) | 2024 | |
7 | Höckerskamp | Einmündung Teigelkamp bis Südendamm | Beidseitiger Gehweg (Kein Vollausbau) | 2024 | |
8 | Telgter Str. | Ausbaumaßnahmen Straßen NRW für die Fahrbahn, Planung für Gehwege/Radwege etc. in 2023, Umsetzung 2024 | 2024 | ||
9 | Mobilstationen Ladestraße und Kohkamp | Öffentlicher Parkplatz, Vorplatz Bahnhof | 2024/25 | ||
10 | Königsberger Weg | komplett | Unterhaltung der Fahrbahn(Dünnschicht-Deckenüberzug) | 2025 | |
11 | Rohrlandweg | von Einmündung Alverskirchener Str. (K33) bis Einmündung Königsberger Weg | Gehweg Ostseite (kein Vollausbau) | 2025 | |
12 | Alverskirchener Str. | Rohrlandweg bis Ahrenhorster Bach, Südseite, teilw. Nordseite | Teilweise Gehwegregulierung im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme | 2025/26 | |
13 | Bergstraße | Von Sendenhorster Str. bis Wersetal | Gehweg auf der Westseite (kein Vollausbau) | 2026 | |
14 | Annette-von-Droste-Hülshoff-Str. | Komplett von Langenstraße bis Hermann-Löns-Str. | Beidseitige Gehwege (Schrammbord Ostseite) | 2027 | |
15 | Verbindungswege vom Teigelkamp zum Osttor und zur Teigelkampwiese | Verbindungswege | 2027 |
Hinweise:
· Möglicherweise ergeben sie im Rahmen der Verlegung der Glasfaserkabel 2023 im Innenstadtbereich weitere Maßnahmen der Gehwegregulierung oder zeitliche Verschiebungen bei den geplanten Maßnahmen, die aktuell aber noch nicht näher bestimmbar sind.
· Partielle Rinnenregulierungen und Oberflächenbehandlungen oder sonstige kleinteilige Unterhaltungsmaßnahmen wie die Regulierung von Straßenabläufen, kleinflächige Gehwegregulierungen oder Fahrbahnausbesserungen sind in aller Regel nicht planbar. Sie sind vielmehr im Rahmen akut auftretender oder sich verstärkender Schäden kurzfristig zu erledigen.
Auch Maßnahmen der erstmaligen (jedoch nicht beitragspflichtigen) Herstellung sind nicht in die Liste aufgenommen worden wie z. B. die neuen Fußwegverbindungen über das ehemalige Raiffeisengelände an der Telgter Straße in Richtung Im Wienort und Gartenstraße (2023) oder vom Brennereiweg zum Schörmelweg.
2.b) Geplante voraussichtlich beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die (voraussichtlich) eine Beitragspflicht auslösen.
Lfd.Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Konkrete Ausbaumaßnahme | Verbundmaßnahme mit Werken | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|---|
1 | Meisenstraße | Hauptzug (ohne Stiche) von Nordtor (L520) bis Auf der Geist | Fahrbahn, Entwässerung, (Gehweg beitragsfrei) | Ja – Kanal | 2022 |
2 | Breede | Hauptzug (ohne Stich) von Telgter Str.bis Kirchbergstr./Böckingwiese | Fahrbahn, Entwässerung (Gehweg und Beleuchtungsergänzung beitragsfrei) | Nein 2014 Kanal-Inliner, 2012 Wasserleitung | 2024 |
3 | Schluse | Hauptzug + westlicher Stich | Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege | Teilw. | 2025 |
4 | Teigelkamp | Hauptzug (Stiche ggf. teilweise mit Deckensanierung) | Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege | 2026 | |
5 | Kolpingstraße | Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege | Ja - Kanal | 2027 |
Hinweise:
· Im Rahmen der Reaktivierung der WLE-Strecke ist im Zusammenhang mit der Anlage der Mobilstationen heute nicht auszuschließen, dass in diesem Zusammenhang möglicherweise weitere beitragsfreie oder auch beitragsfähige Ausbaumaßnahmen wie z.B. Busbuchten o.ä. angelegt werden.
· Mit dem Begriff „Entwässerung“ sind hier Rinne, Abläufe und Anschlussleitungen an den Kanal zum Zwecke der Straßenentwässerung gemeint, nicht aber der Kanal selbst.
3. Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB
Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|
1 | Industrieweg | von Herkulesweg bis Ende | 2021/22 |
2 | Am Mergelberg | von Schörmelweg bis Alter Postweg | 2022/23 |
Herr Pötz
Umwelt und Klima
Mobilitätsmanager
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst